Was ist Drittstrom?

Ein Irrwitz der Gesetzgebung zu erneuerbarer Energie ist die Drittstrommengenabgrenzung. Damit ist gemeint, dass jemand, welche selbst erneuerbaren Strom gewinnt, meist PV, die Energiemengen, welche davon ein Dritter von ihm erhält, messen und darauf EEG-Umlage abführen muss. Ein Dritter ist hier bereits eine Tochterfirma oder auch ein Betrieb, welcher Räume im mit PV teilweise selbstversorgten Gebäude eingemietet ist.

Man frag sich nun, wie das eigentlich anzuwenden ist, wenn eine Firmengruppe aus 5 Firmen  durchmischt in einem Gebäude sitzt (also auch Mitarbeiter verschiedener Firmen in einem Raum, weil sie zusammenarbeiten) und die Mitarbeiter auch laufend die Räume wechseln (also offenes Bürokonzept) UND wenn dann die Mutterfirma PV auf dem Dach installiert für 100% Eigenverbrauch im Gebäude. Muss dann jeder PC mit einer geeichten Messung versehen werden? Wie ist das mit dem Licht – muss der Mitarbeiter eine persönliche Lampe mit geeichter Zählung erhalten? 

Die Drittstrommengenabgrenzung ist sofort abzuschaffen. Das ist ein Bürokratiemonster und es behindert massiv die Energiewende. Es ist schlicht und einfach hinzunehmen, wenn Betriebe und Bürger sich teilweise selbstversorgen. Man muss vielmehr den Rechtsrahmen so gestalten, dass Selbstversorger für ihren Reststrombezug ein angemessenes Netzentgelt zahlen und einen Preis für Leistungsvorhaltung. Beides wäre sehr einfach und viel effzienter also die unsägliche Drittstrommengenabgrenzung.

 

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