Lösungen

Während es keinerlei technische Hindernisse für die Sektorkopplung gibt, wird diese aber immer noch durch rechtlicher Hemmnisse blockiert.

Die hohe Belastung von Strom mit Umlagen und Abgaben gegenüber Erdgas und Erdöl verhinderten jahrelang wirtschaftliche Lösungen für die Nutzung erneuerbaren Stromes für Wärme und Mobilität.

Die ideale Lösung wäre: eine einheitliche CO2-Steuer löst alle Abgaben und Umlagen auf Energie ab. Mit der Einführung der CO2-Abgaben auch ausserhalb des Strombereiches hat Deutschland den ersten Schritt in diese Richtung getan.

EEG-Umlage machte Sektorkopplung unmöglich

Die EEG-Umlage als eine der Letztverbraucherabgaben behinderte 10 Jahre lang  die Sektorkopplung. Die politisch emotional geführte Diskussion über Photovoltaik-Selbstversorger hat zu völlig falschen Weichenstellungen geführt. Es mag richtig sein, daß Eigenerzeuger, die grosse Teile ihres Strombedarfes billig selbst erzeugen und teueren Netzstrom nur im Notfall beziehen, sich entsolidarisieren und daß es damit zu einer Erhöhung der EEG-Umlage pro Kilowattstunde kommen könnte. Allerdings war dies auf die Gewinnung speicherbarer Energieträger im Rahmen der Sektorkopplung aus zwei Gründen nicht anwendbar:

1. Jede Kilowattstunde erneuerbaren Stromes, welche in speicherbare Energieträger fliesst, hätte die EEG-Umlage entlastet – denn für diese Energie wird keine Vergütung nach EEG gezahlt.

2. Die eingespeicherte Energie wird ausserhalb des Strommarktes (Heize, Verkehr, Industrie) eingesetzt, d.h. die Strommenge, auf welche die EEG-Vergütungen umgelegt werden, verringern sich nicht.

Zusammgefaßt bedeutet dies, daß Strom, welcher in die Sektorkopplung fließt, die EEG-Umlage pro Kilowattstunde verringert statt erhöht hätte.

Erst mit dem Wegfall der EEG-Umlage wurde dieses Problem gelöst.

Die Nutzung abzuregelnder Energiemengen ist unmöglich.

Ebensowenig fanden die Möglichkeiten, abzuregelnde Strommengen zu nutzen bisher Eingang in die Gesetzgebung, was zur Vernichtung grosser Energiemengen führt, statt diese zur CO2-Minderung einzusetzen.

Lösung: Nutzen statt Abregeln.

Netzentgelte behindern Sektorkopplung

Inzwischen wäre es an vielen Stunden des Jahres sinnvoll, überreichlich im Netz vorhandene Wind- oder Solarstrom zu Wärme oder Kälte zu wandeln. Dies wird neben der EEG-Umlage aber auch durch hohe Netzentgelte verhindert, welche im Strompreis stecken. Sinnvoller wäre es, die Netzentgelte pro bezogener Leistung zu berechnen – dann gäbe es die Möglichkeit zwischen gesicherter und ungesicherter Leistung zu unterscheiden. Verbraucher, welche sich nur bei Energieüberangebot zuschalten, hätten dann kein Netzentgelt zu entrichten.

Lösung: zeitabhängige Leistungspreise für alle Verbraucher

Erneuerbare Energieträger ohne Einfluß auf CO2-Minderungsquote bei Autos

Die Anrechnung von aus erneuerbarem Strom gewonnenen Energieträgern auf die CO2-Minderungsquote ist derzeit nur zulässig, wenn der Strom aus Insellösungen oder aus zuschaltbaren Lasten im Netzausbaugebiet stammt (37. BImSchV).

Die Anrechnung von erneuerbar hergestelltem Wasserstoff (Windgas) auf die Treibhausquote ist damit praktisch unmöglich.

Lösung: Windgas auf die Treibhausgasquote anrechnen

Energienutzungsverordnung erschwert CO2-Minderung

Die Energienutzungsverordnung stellt auf abstrakte Wärmeverbräuche von Gebäuden ab, unabhängig von den CO2-Emissionen der Energiequelle. Längst aber ist die stärkere Nutzung erneuerbarer Energie für Heizzwecke günstiger und sinnvoller, als stärkere Dämmung. Die Energieverbrauchsvorschriften führen hier zu wirtschaftlich und baubiologisch unsinnigem Bauen.

Lösung: CO2-freie Energie mit Dämmung gleichstellen