Dark sky und dann doch nicht?

Der Entwurf des Energiesammelgesetzes befaßt sich auch mit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichung von Windenergieanlagen, kurz BNK oder auch dark sky genannt. Das ist sehr gut.

Es geht dabei um nichts anderes, als das dem umweltschädlichsten aller Verkehrsmittel, dem Luftverkehr, geschuldete rote nächtliche Dauerblinken abzustellen und nur dann in Betrieb zu nehmen, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Es geht um ein gutes Stück Akzeptanz erneuerbarer Energie. Um unsere gemeinsame Zukunft.

Der im EEG dazu neu geplante § 9 Absatz 8 läßt aber im derzeitigen Entwurf eine Technologievorfestlegung befürchten, die einer schnellen und sicheren Einführung und Umsetzung von BNK diametral entgegenwirken würde.

Artikel 1, Ziffer 3 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) sagt im Entwurf nämlich: „Die Pflicht nach Satz 1 kann durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden.“

Solche Transponder aber gibt es derzeit garnicht. Das bedeutet, daß man sich mit dem Einbau einer nicht zugelassenen und also nicht funktionierenden Transpondertechnik von der Pflicht zur BNK, von dark sky, für billiges Geld freikaufen könnte – und die roten Leuchten blinken fröhlich weiter. Eine größere Katastrophe für die Glaubwürdigkeit der Energiewende ist kaum vorstellbar.

Zu Einzelheiten siehe die die Stellungnahme von dark sky hier.

Die Uckermark steht nach über 10 Jahren Entwicklung kurz vor dem Durchbruch, um das Dauernblinken der Windräder abzuschaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz von erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa zu leisten.

Eingesetzt wird dafür gesundheitlich unbedenkliche moderne Radartechnik. Mit nur 2 Radarmasten können 400 Windkraftanlagen dunkel geschaltet werden. Ein Radarmast ist genehmigt, der andere steht kurz vor Genehmigung. Die Inbetriebnahme ist bis Sommer 2019 vorgesehen.

Es besteht aber derzeit die Gefahr, dass es zu einer gesetzlichen Vorfestlegung auf eine bisher garnicht existierende Transponderlösung im Energiesammelgesetz/EEG kommt, obgleich die Deutsche Flugsicherung noch erheblichen Klärungsbedarf im Hinblick auf Sicherheitsfragen sieht siehe Energate vom 21.11.2018.

Dort heisst es „Während verfügbare Lösungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Radar nutzen, basiert das Transponder-Modell darauf, dass Flugzeuge entsprechende Signale senden. Diese werden von einer Box am Windpark empfangen. Nicht alle Flugzeuge verfügen jedoch über entsprechende Systeme an Bord. Für Privatflieger sind sie nicht verpflichtend. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) äußerte gegenüber energate Vorbehalte gegen den Plan, die Lösung für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu nutzen: „Wir sind der Auffassung, dass die bislang genutzte Technologie mittels Radar bewährt ist und vor allem sicher.“ Bei der Transpondertechnik seien noch einige Fragen ungeklärt. “ Diese für die Sicherheit wesentliche Frage konnte bislang noch nicht geklärt werden“, so die DFS.

Es besteht die Gefahr einer energiepolitisch ungewollten Pattsituation, in der der Einsatz von Transpondern aus Sicherheitsbedenken nicht umgesetzt werden kann und gleichzeitig Windkraftbetreiber in Warteposition bei der Umsetzung der BNK bleiben, da die Rahmenbedingungen unklar sind.

In der Uckermark würde dies dazu führen, dass anstelle von 400 Windenergieanlagen nur ca. 100 Windenergieanlagen im kommenden Jahr mit einem BNK System ausgestattet werden, weil die Mehrzahl der Betreiber abwarten würde, um mit einem vermeintlich billigeren Transpondersystem Geld zu sparen.

Für eine wirklich technologieoffen Gestaltung der BNK ist für die Akzeptanz erneuerbarer Energie also unerläßlich.

Hierzu ist Artikel 1, Ziffer 3, Satz 3 des Energiesammelgesetz (siehe o.g. Link zur Stellungnahme) aus dem Gesetzentwurf zu streichen oder zu ersetzen durch eine Formulierung, welche die Regelungen der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) als Vorgabe für die technische Realisierung von BNK-Projekten nennt.

Gut gemeint ist nicht gut

Wer wundert sich nicht darüber, warum die Energiewende so chaotisch und widersprüchlich daherkommt? Warum alles so langsam geht?

Und immer öfter fallen Sätze wie dieser: „Leider haben es die personellen Kapazitäten unsers Verbandes nicht zugelassen, zu dem Punkt der aktuell verhandelten Gesesetzgebung eine Stellungnahme zu verfassen.“

Kein Wunder, wenn Gesetze und Regeln nur noch im Eilverfahren durchgeprügelt werden. Kein Wunder, wenn für Stellungnahmen nur die Zeit von 20 Uhr abends bis 10 Uhr morgens bleibt. Kein Wunder, wenn Regelwerke immer dicker werden und sie niemand mehr wirklich versteht.

Dieser Regelungswut gilt es Einhalt zu gebieten. Der Wunsch nach Regelung und Abschaffen von Ungerechtigkeiten ist nachvollziehbar. ABER: Leider hat fast jede Regelung einer Ungerechtigkeit mehrere neue Ungerechtigkeiten zur Folge, die dann alle wieder geregelt werden wollen.

Das Ergebnis ist eine Regellavine.

Erkennen wir einfach an, daß das Leben sich nicht in perfekte Regeln fassen lässt. Erkennen wir einfach an, daß weniger Regeln mehr Gerechtigkeit bedeuten, wenn nur die wenigen Grundregeln klar sind.

Und eine dieser Grundregeln lautet, daß es möglichst gerecht zugehen sollte – was aber immer wieder neu zu entscheiden und nicht regelbar ist. Die Alternative wäre nur eine vollkommen geregelte Welt voller Ungerechtigkeiten.

Also ersetzen wir das völlig verwucherte EEG durch nur 2 Paragraphen:

1. Das Inverkehrbringen von Maschinen und Apparaten, welche Kohlendioxid emittieren, ist untersagt.

2. Alle Abgaben und Umlagen auf Energie und Energieträger sind ausschließlich pro deren CO2-Emissionen zu erheben, und zwar gleichermaßen für alle Energien und Energieträger.

Alles andere, was für eine erfolgreiche Energiewende erforderlich ist, würde sich dann von selbst regeln.

Ist es eine Utopie, nur so wenige Regeln zu haben? Aber wenn wir das nicht schaffen – was wird dann mit uns geschehen?