Leitungsrechte

Über den Sinn von Kosten für Leitungsrechte oder Konzessionsabgaben kann man viel streiten. Sie sorgen lediglich für eine Umverteilung von Mitteln von den Energiekunden hin zu Landeigentümern, welche für eine eigentlich minimale Einschränkung bzw. bei Erdleitungen garnicht spürbare Einschränkung der Nutzung ihres Landes viel Geld erhalten. Auch Städte und Gemeinden sichern sich so über Konzessionsabgaben hohe Einnahmen.

Wichtige ist, dass Konzessionen nicht ausschliesslich sind und den Bau von Leitungsnetzen zwischen nahen Erzeugungsanlagen und Verbrauchern nicht behindern. Denn bei erneuerbarer Energieversorgung ist es regional sinnvoll, ein kleines, kurzes aber starkes Parallelnetz aufzubauen, um Energiemengen regional direkt von Erzeugern an örtliche Verbraucher zu liefern.

So ist es in der Nähe von Windkraftanlagen sinnvoll, Windwärmespeicher und Nahwärmenetze zu errichten. Beim Bau dieser Netze, die unter öffentlichen Wegen und Flächen verlegt werden, wiederum kann gleich ein Stromkabel mitverlegt werden, welches Energie für Elektroautos und Brauchwasserbereitung liefert (idealerweise sind Nahwärmenetze Niedertemperaturnetze, so dass für die Warmwasserbereitung Strom benötigt wird).

Auch der Zusammenschluß mehrerer Nachbarn, welche eine gemeinsame Eigenversorgung errichten wollen, erfordert häufig eine Verlegung von Arealnetze auch über öffentliche Wege und sollte grundsätzlich kostengünstig möglich sein.

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