Wasserstoff – na klar, aber wie?

Mit diesem Patent von Gerd Otto aus dem Jahr 1986 wurde die Energiewende erstmals machbar – eine Großwindkraftanlage mit einem Wasserstoffspeicher im Turm.

Doch kaum ein Mensch kümmerte sich ein halbes Menschenleben um diese bahnbrechende Technologie. Bis plötzlich heute alle von Wasserstoffstrategie reden. Erstaunlich!

Und nun, nach soviel verlorener Zeit soll alles ganz schnell gehen. Die Industrie, die solange geschlafen und CO2 ausgestoßen hat, schreit nach Fördermitteln und Befreiungen von allen und jeden Lasten.

Dabei braucht es für einen Wasserstoffmarkt nur wenige ganz einfache Randbedingungen und keinerlei Förderung: 1. einen fairen CO2-Preis auf alle Energieträger, 2. die Kopplung aller Steuern, Abgaben und Umlagen an die CO2-Emissionen und 3. die Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zu dem was sein Name sagt: Energien und nicht nur Strom.

Die aktuellen Überlegungen, die Wasserstoffgewinnung durch noch mehr Ausnahmen, Förderungen und weiteres Verbiegen des Energierechts anzuschieben sind dagegen alle kontraproduktiv. Wir haben bereits ein mit Ausnahmen und Fördertatbeständen überfrachtetes Energierecht – noch weiter zu gehen, das wäre wie auf dünnem Eis soweit zu gehen, bis man einbricht.

Insbesondere die Idee, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), also die Regelung, welche der Industrie billigen Strom zulasten der Gemeinschaft verschafft, auf Wasserstoff auszuweiten, ist völlig untauglich. Warum?

1. Die BesAR dient der Kompensation von Wettbewerbsverzerrungen deutscher Unternehmen im Strommarkt durch die EEG-Umlage. Der Grund für die Befreiung der Wasserstoffwirtschaft von Umlagen aus der Stromwirtschaft ist aber ein anderer: die Strommengen für die Sektorkopplung verdrängen keinen anderen Stromverbrauch, sondern fossile Wärme und Treibstoffe.

2. Die BesAR sieht keine Absenkung auf 0% der EEG-Umlage vor – eine Wasserstoffwirtschaft braucht aber eben genau das: Null Laste – denn sonst kann sie gegen Erdgas und Heizöl nicht bestehen.

3. Die BesAR verlangt Selbstbehalt für einer Million Kilowattstunden. Genau das wäre aber für die meisten Wasserstoffprojekte, die sich direkt an Wind- oder PV-Anlagen befinden, eine erhebliche Belastung. Nur Großprojekte, welche massive die Netz belasten (der Kosten wiederum die Allgemeinheit trägt) würden profitieren.

4. Die Beantragung der BesAR erfordert die Offenlegung der Zahlen des Vorjahres. Genau das aber ist für neue H2-Projekte unmöglich, denn es gibt kein Vorjahr. Eine Projektfinanzierung ist somit nicht machbar und ohne diese gibt es kein Projekt.

5. Aber es kommt noch schlimmer: die BesAR wird immer nur jahresweise gewährt – damit kann man keine Bank zu einem Kredit über 20 Jahre bewegen. Aber ohne Kreditsicherheit gibt es auch keine Wasserstoffprojekte.

6. Wenn es eine „Elektrolyse-BesAR“ geben sollte, bei der alle vorgenannten Probleme durch viele neue Sonderregelungen beseitigt werden – dann wäre eine konkrete Regelung z.B. in § 61l EEG viel einfacher und besser. Die Anforderung müssten sein: Nur grüner Strom, Zeitgleichheit der Erzeugung dieses Stromes und seiner H2-Umwandlung und dabei entweder über eine Direktleitung oder über ein Netz ohne Engpässe – also bei optimaler Systemdienlichkeit,

Also wenn wir uns einig sind, dass wir die glücklicherweise vorhandenen Überschüsse aus Wind und PV über Wasserstoff nutzbar machen wollen, dann brauchen wir jetzt eine Lösung dafür, die keine neuen Ausnahmen und Fördertatbestände schafft.

Diese Lösung muss sein: Keine Steuern, Abgaben und Umlagen auf Energie, welche eingespeichert wird, incl. der damit verbundenen Verluste und Hilfsenergien. Dabei ist völlig gleichgültig, was der Speicher ist – Wasserstoff, Wasser, Akkumulatoren, Kondensatoren, Druckluft oder was auch immer.

So einfach wäre die Lösung.