Kosten für Energiespeicherung entstehen in Energiespeichern. In der Reihenfolge ihrer Speicherkapazität in TWh sind dies Gasspeicher (ca. 100 TWh), Wärmespeicher (ca. 20 TWh) und Stromspeicher (Akkus incl. aller Fahrzeugakkus bzw. Pumpspeicher mit einem zusammen niedrigen einstelligen Wert an TWh).

Ein Teil der Speicherkosten fällt direkt bei den Endverbrauchern an und muss nicht weiter betrachtet werden – nämlich die Kosten für Akkumulatoren oder Wasserstofftanks in Fahrzeugen, Haushalten und Betrieben, sowie die Kosten von dezentralen Wärmespeichern.
Die Kosten von Stromspeichern (Akkumulatoren und Pumpspeicher) werden den Netzstabilitätskosten zugerechnet, da diese kurzfristige Speicherung am Speichermarkt keinen nennenswerten Anteil hat (ca. 1 % wie aus obigen Zahlen ersichtlich).
Somit verbleiben nur die Kosten für Gasspeicher, welche bereits heute geregelt sind, und die Kosten für grosse Wärmespeicher, welche die Betreiber von Wärmenetzen individuell in ihre Kosten einrechnen. Ein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht hier nicht.