Anlagen nach ihrer EEG-Zeit
Ab 2020 werden die ersten erneuerbaren Energieanlagen per Gesetz automatisch aus dem EEG entlassen. Einige Anlagen werden sicher stillgelegt aufgrund zu hohen Verschleisses und damit zu hoher Betriebskosten. Viele der alten Anlagen können aber noch etliche Jahre günstig Strom erzeugen.
Braucht es dafür ein Anschluss – EEG (manche nennen es auch Anschlussförderung, obwohl das EEG niemals eine Forderung war) ?
Dies wäre sicher der schlechteste Weg, denn so entstünde nie ein freier Energiemarkt. Besser wäre es, Randbedingungen zu schaffen, bei denen die Betreiber ihre Energie tatsächlich sinnvoll vermarkten können. Dazu siehe letzter Absatz auf dieser Seite …
Zuvor aber noch zur Frage, wie sich neue Energieanlagen künftig finanzieren sollten.
Neue Anlagen ohne EEG?
Spätestens seitdem die Preise an der Strombörse wieder steigen, stellt sich die Frage, ob erneuerbare Energieanlagen sich auch direkt am Markt refinanzieren können.
Sicherlich führt eine feste Vergütung über 20 Jahre zu den geringsten Risiken und also Finanzierungskosten und damit, weil die Finanzierungskosten der wesentliche Kostenblock langfristige Investitionen sind, zu geringsten Stromkosten.
Bei steigenden Strompreise am Markt kann man aber auch erwarten, dass Betreiber erneuerbare Energieanlagen am Markt künftig mehr erlösen könnten, als sie im Rahmen einer Ausschreibung zugeschlagen bekamen. Man kann dies als unternehmerisches Glück verstehen, oder aber auch als wind-fall-profit, denn das Preisrisiko des Betreibers war aufgrund des Zuschlages in der Auktion zu einem festen Preis gering.
CfD
Als Ausweg werden häufig CfD vorgeschlagen. Wie funktioniert das?
Es handelt sich um Differenzkontrakts (im Englischen Contract for Difference, CfD), welche auf den Elektrizitätsmarkt übertragen werden. Sie unterscheiden sich grundsätzlich von dem Modell einer fixierten Einspeisevergütung, sollen aber gleichzeitig gewährleisten, dass Stromerzeuger einen über viele Jahre garantierten Abnahmepreis für ihre Energie erzielen können.
In Großbritannien funktioniert dies so: Betreiber müssen sich, wenn sie am CfD-Verfahren teilnehmen wollen, in einem Wettbewerb um einen Differenzkontrakt bewerben. Unternehmen, die sich erfolgreich um die Teilnahme beworben haben, dürfen zu einem garantierten Abnahmepreis am Stromhandel teilnehmen. Dabei gelten folgende Regeln: Sinkt der Handelspreis für Strom unter einen im Vergabeverfahren festgesetzten Basispreis, den sogenannten „strike price“, dann erhält der Erzeuger die Differenz in Form eines Aufschlags auf den Marktpreis von der staatlichen „CfD counterparty company“. Steigt umgekehrt der Handelspreis über den „strike price“, muss der Erzeuger den Differenzbetrag an das staatliche Unternehmen abführen. Die staatliche „CfD counterparty company“ übernimmt im CfD-Verfahren eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe ist es, jeweils einen bilateralen Vertrag mit dem Erzeuger und dem Anbieter abzuschließen.
CfD können also ein „weiterso“ für Projektentwickler und Projektfinanzierer ermöglichen, d.h. sie können Energieprojekte weiter entwickeln und zu festen Preisen im Rahmen von Projektfinanzierungen verkaufen.
Feste Marktprämien
Oft werden auch feste Marktprämien ins Spiel gebracht, also fest definierte Beträge, welche ein Betreiber erneuerbare Energieanlagen zusätzlich zum Marktpreis erhält.
Allerdings sind CfD auf jeden Fall besser der bessere Weg, als feste Marktprämien, bei denen der Betreiber das Risiko der Strompreisentwicklung in der Zukunft trägt, denn sobald er dieses Risiko tragen muss, benötigt er viel mehr Eigenkapital zu höheren Zinsen und muss auch mit höheren Bankzinsen rechnen. Dies aber würde den Strompreis erhöhen, was niemand will.
PPA
Andere wieder schlagen vor, dass Betreiber als der Stromlieferverträge (power purchase agreement, PPA) abschließen sollen. Große Energieabnehmer bieten solche Verträge an. In einem Umfeld steigender Strompreise verlagert sich damit allerdings der oben erwähnte wind-fall-profit nur auf den großen Energieabnehmer. Dies ist sicher auch keine optimale Lösung.
Aber geht es auch ohne EEG, CfD und PPA?
Ja, wenn Betreiber erneuerbare Energieanlagen mehr als nur einen Absatzmarkt haben und also ihre Energie nicht nur als Strom sondern auch als Treibstoff oder Wärme verkaufen können, dann eröffnen sich Ihnen genügend Optionen, um von einer Strompreisentwicklung weitgehend unabhängig zu werden.
Noch besser aber ist also, erneuerbaren Stromerzeugung und Herstellung speicherbarer Energieträger direkt an der Quelle zu koppeln und die Produkte Strom, Treibstoff und Wärme je nach Marktlage direkt zu verkaufen, ohne EEG, CfD, PPA und Prämie… dafür braucht es natürlich die richtigen Rahmenbedingungen.
Welche sind diese Rahmenbedingungen? Es ist dafür im Grunde hinreichend, wenn alle Energiequellen mit Steuern Abgaben und Umlagen nur nach ihren nach ihren Kohlendioxidemissionen belastet würden. Höhere Steuern Abgaben oder Umlagen wäre nicht erforderlich. Eine Umverteilung würde genügen. Siehe dazu auch hier.