Was ist dringend in der Energiepolitik? Eine Zusammenfassung.
1. Unser Land braucht Begeisterung für das Zukunftsprojekt Energiewende.
2. Gesetzlich festlegen: Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse, dient der öffentlichen Sicherheit und dem Erhalt und Schutz der Umwelt.
3. Ein Zubau von 20 GW Solarenergie und 7 GW Windkraft pro Jahr muss schnell erreicht werden. Parallel muss ein Hochlauf der Wasserstofferzeugung von mindestens 50% des erneuerbaren Zubaus erreicht werden.
4. Es müssen schnell mindestens 2% Fläche für Windkraft bundesrechtlich festgelegt werden – am besten dadurch, dass jedes Bundesland maximal 20% seiner nicht urbanen Flächen als Ausschlussflächen festlegen darf. Der Rest gilt dann als für die Energiegewinnung geeignet.
5. Verbot aller pauschalen Abstandsvorgaben für Energievorhaben. Da bestehende Recht bietet genug Schutz.
6. Eine Verpflichtung, neue Freiflächenphotovoltaik vorrangig dort zu planen, wo sie an bestehende Netzanschlüsse von Windkraftanlagen angeschlossen werden können. So kann der Netzausbau sinnvoll begrenzt werden.
7. Anerkennung der Tatsache, dass Windkraftanlagen die Population von vieler Art Tieren, insbesondere Vögeln, grundsätzlich stärken. Das Vorhandensein dieser Tiere darf Windenergie solange nicht entgegengehalten werden, wie keine eindeutige Gefährdung der Population nachgewiesen werden kann.
8. Vollkommene Freistellung von allen Belastungen, Messanforderungen und Regelungen für die Selbstversorgung mit Energie (Prosumer) ohne Leistungsbegrenzung bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass Prosumer angemessene Preise für Netz und gesicherte Leistung zahlen, aber auch angemessene Preise für Leistungen, welche sie für das Energiesystem erbringen, erhalten. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch muss sofort gestrichen werden. Das Bürokratiemonster „Messen und Schätzen“ hinter dem Netzanschluss muss gänzlich abgeschafft werden.
9. Anhebung des CO2-Preises auf mindestens 60 € je Tonne CO2 bei zügiger Steigerung mit dem Ziel, dass Grüner Wasserstoff schnell billiger als Erdgas werden muss. Dem entspricht ein CO2-Preisziel von etwa 200 € je Tonne. Die Erlöse aus dem CO2-Preis sollen für ausschliesslich dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Abschaffung der EEG-Umlage, sowie der Mehraufwands-Kompensation für die Bürger aufgewandt werden, welcher derer bedürfen – im Rahmen eines für den Endverbraucher wirksamen und sichtbaren Rückverteilungsmechanismus.
10. Stopp der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyse. Diese stellt einen immensen volkwirtschaftlichen Fehlanreiz dar, da Gastransport viel billiger als Stromtransport ist. Eher käme eine Gasnetzentgeltbefreiung für Wasserstoff in Frage.
11. Überall von Windkraftanlagen stehen dürfen grundsätzlich neue Anlagen auf derselben Fläche errichtet werden, sofern es nur weniger sind, als zuvor (Ersatzbau).
12. Neue Heizungen müssen CO2-frei sein. Vorhandene Heizungen müssen spätestens nach 20 Jahren Lebensdauer auf CO2-frei umgestellt werden.
13. Wärmenetze, welche ihre Energie aus Großwärmespeichern, die mit Windenergie gespeist werden beziehen, müssen überall dort, wo genug Windkraft in der Nähe ist, Vorrang vor allen anderen Heizungen erhalten.
14. Erneuerbarer Strom muss billig werden – im Gegenzug müssen alle CO2-lastigen Energieformen teurer werden als erneuerbare Energie. Dafür braucht es ein neues Energiemarktdesign.