Wie soll ein Marktdesign für erneuerbare Energie aussehen? Die grundlegenden Anforderungen daran sind:
1. es muss für nachhaltig CO2-freie Energiegewinnung sorgen, und dazu alle Energiearten pro CO2-Ausstoß gleich behandeln
2. es muss eine verursachergerechte Kostenverteilung sichern,
3. es soll für alle annähernd gleiche Energiekosten bei gleichem Bedarf ermöglichen,
4. es soll Kosten transparent machen,
5. es soll für alle Energiearten (Strom, Gas, Wärme) gleichermaßen gelten
6. und vor allem soll es zu volkswirtschaftlich geringsten Energiekosten führen.

Auch wenn im folgenden der Fokus aus Vereinfachungsgründen auf dem Strommarkt liegt, lassen sich die Aussagen auch auf andere Energiemärkte übertragen.
Für die einzelnen Kostenbestandteile der Energieversorgung ergibt sich folgendes Bild, wobei die Links jeweils zu einem vertiefenden Vorschlag für das Marktdesign bzw. zu Erläuterungen führen:
1. Bei den Erzeugungskosten für Strom, Wärme und Energieträger nur dahingehend Handlungsbedarf, dass ein allmähliches Hineingleiten in den Energiemarkt erfolgen sollte, so daß am Ende keine Ausschreibungen mit Festpreisen mehr erforderlich sind
2. Die Netzentgelte für Energietransport (Netzkosten) müssen grundlegen reformiert werden mit dem Ziel, nicht maximalen sondern optimalen Netzausbau zu erreichen. Dazu muß die Entfernung des Transportes in die Kosten eingehen.
3. Bei Energiespeicherkosten besteht wenig Handlungsbedarf
4. Es müssen Leistungsentgelte für gesicherte Leistung im Strombereich neu eingeführt werden.
5. Bei den Systemkosten zur Aufrechterhaltung des Systemstabilität besteht kein Handlungsbedarf
6. Auch bei den Handelskosten ist nichts zu ändern.
7. Steuern, Abgaben und Umlagen müssen für alle Energiearten pro deren CO2-Emission gleich sein. Das System der Abgaben und Umlagen muss für alle Energiearten einheitlich auf die Bemessungsgrundlage „CO2-Emission“ basieren, darf also nicht mehr auf kWh oder Mengen beruhen. Steuern müssen für alle Energiearten mit Ausnahme der CO2-Steuer Null sein.
8. Konzessionsabgaben und Leitungsrechte müssen erneuerbare Nahversorgungslösungen begünstigen.
10. Und letztlich muss die Vielzahl der existierenden Ausnahmen im Energierecht, die zu einer massiven Verzerrung der Kostenbelastung im Energiesystem und volkswirtschaftlichen Fehlanreizen führen, abgeschafft werden. Wenn es geboten scheint, bestimmte Gruppen von Menschen oder Industrien zu fördern, so sollte dies in keinem Fall über Vergünstigungen bei den Energiekosten geschehen sondern über direkte Förderung.
In einem solchen Marktumfeld wird auch ein verantwortungsvoller Eigenverbrauch ermöglicht, bei dem Verbraucher ihre Energiekosten minimieren können ohne anderen zur Last zu fallen.