Warum?

Warum braucht es ein neues Marktdesign?

Seit Beginn der Industrialisierung ist Energie immer billiger geworden – wer ein Pferd besaß, welches am Tag bestenfalls 10 kWh leisten konnte, fühlte sich bereits reich. Für den Unterhalt des Tieres war ein halber Hektar Land erforderlich und gut eine Stunde Arbeit pro genutzter Kilowattstunde.

Heute arbeitet ein Mensch für eine Kilowattstunde Energie im Mittel über alle Energiearten weniger als 20 Sekunden.

Dieser extreme Kostenrückgang bei der Energiegewinnung war die Ursache für die Bildung großen Reichtums bei einige wenigen Energieunternehmen – und damit letztlich die Ursache für eine immer stärkere Regulierung der Energiemärkte, welche für eine faire Verteilung der Vorteile billiger Energie sorgen sollte.

Natürlich war jeder Regulierungsschritt immer ein Verhandlungsergebnis zwischen Politik und Wirtschaft: das Energierecht kennt eine Vielzahl von Privilegien für große Energiebetriebe, von denen einige noch fortbestehen. Hier nur einige Beispiele:

– die Eigenversorgung von Industriebetriebe durch fossil befeuerte grosse Kraftwerke war bis zum Ende der EEG-Umlage von Umlagen und Abgaben befreit, während Erzeuger von erneuerbarer Energie bereits ab 30 kW mit voller EEG-Umlage belastet werden, welche höher als die Stromerzeugungskosten war.

– Netzbetreiber erhalten für den Netzausbau eine staatlich garantierte Eigenkapitalverzinsung von 7% – trotz jahrelanger Nullzinspolitik, während von den Erzeugern erneuerbarern Stroms per staatlicher Ausschreibungen immer billigere Energie gefordert wird, so dass viele mangels Aussicht auf Gewinn keine Neuinvestitionen mehr tätigen und der Ausbau der Windenergie bis heute stagniert.

– Erdgas- und Heizölversorger zahlten bis 2022 gegenüber erneuerbaren Energieversorgern nur etwa ein Zehntel an Abgaben, Umlagen und Steuern pro Kilowattstunde. Dies führte dazu, dass erneuerbare Energie weder im Gassystem noch im Treibstoffbereich wettbewerbsfähig war.

– Strom aus fossil befeuerter Kraft-Wärme-Kopplung wurde nur mit 40% der EEG-Umlage belastet, welche auf Strom aus erneuerbaren Quellen anfällt. Wurde Windstrom dagegen zu Heizzwecken verkauft, fiel darauf volle EEG-Umlage an. Dies verhinderte bis 2022 die Umstellung auf die Windspeicherheizung.

– Betreiber von Stromnetzen, welche primär dazu dienen, Strom aus erneuerbaren Anlagen einzusammeln sowie die Erzeugung und Einspeicherung zu regeln erhalten keine Netzentgelte. Dies führt dazu, dass es zum sehr teuren Ausbau öffentlicher Netze kommt, statt billige Einspeisenetze für Verbundkraftwerke zu errichten.

Das heutige Marktdesign hat also eine Fülle von Fehlanzeizen, welche das Energiesystem verteuern und den Einsatz erneuerbarer Energie schlechter stellen, als den fossiler Energie.

Mit dem Entstehen erneuerbarer Energien, welche nicht mehr an Kohleminen oder Ölquellen gebunden sind, ändern sich aber alle Voraussetzungen für die Energiemärkte. Energie kann zu niedrigen Kosten praktisch an jedem Ort der Welt gewonnen werden. Das heutige Marktdesign, welches die Energieriesen einerseits schützt und andererseits einhegt, muss daran angepasst werden.

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