Die Energieerzeugungskosten werden zwischen Energieerzeugern und -händlern ausgehandelt. Hierfür bestehen zwischen einzelvertraglichen Beziehungen bis zur Strombörse vielfältige Möglichkeiten. Die Händler geben dann ihre mittleren Bezugskosten an die Kunden weiter. Dies funktioniert bereits heute gut.

Ein Problem ist allerdings zu lösen: die Strompreisebildung an der Strombörse bei zunehmendem erneuerbaren Anteil. Folgendes Gedankenexperiment zeigt die Aufgabenstellung.
Nehmen wir an, das heutige Energierecht gälte fort, es gäbe 100% erneuerbare Energieversorgung und alle Erzeuger hätten zufällig in Ausschreibungen einen identischen Zuschlag für 5 ct/kWh Festpreis erhalten und der gesamte Strom würde über die Strombörse EEX gehandelt. Betrachten wir nun nur die Viertelstunden des Jahres, wo mindenstens genausoviel Strom erzeugt wie verbraucht wird, d.h die ca. 10% der Jahreszeit, wo das nicht der Fall ist, blenden wir aus. Was passiert dann in dem betrachteten Zeitraum mit dem Strompreis? Bei einem Börsenpreis von 5 ct/kWh erhalten alle Betreiber von der EEX ihre Vergütung. Bei einem Börsenpreis von 0 ct/kWh erhalten alle Betreiber aus der EEG-Umlage ihre Vergütung, die dann 5 ct/kWh beträgt. Bei – 5ct/kWh Börsenstrompreis betrüge die EEG-Umlage dann 10 ct/kWh usw – ein Bild vollkommenen Marktversagens.
Die Ursache des Versagens liegt in der oben gemachten Annahme, dass mehr Strom erzeugt als nachgefragt wird. Offensichtlich fehlen Speicher im System, welche die Nachfrage soweit erhöhen, dass für jeder erzeugte Kilowattstunde eine Nachfrage mit positivem Preis vorhanden ist.
Es ist also erforderlich, ausreichend Speicher (Wasserstoff, Wärme) in das Energiesystem zu integrieren, so dass nie (oder nur sehr selten) ein Erzeugungsüberschuss entsteht. Eine einfache Möglichkeit, genügend Speicher zu erreichten, wäre es, die Erzeuger von Strom in den Ausschreibungen zu verpflichten, ausreichend Speicherkapazität gleich mit anzubieten (selbst zu errichten oder einzukaufen). Anhand der Zubaupfade ist der Speicherbedarf gut prognostizierbar und mit jeder Ausschreibung kann anhand der zurückliegenden Erfahrung (zuviel oder zuwenig Speicher vorhanden) nachjustiert werden.
In Verbindung mit dem unter Umlagen vorgeschlagenen allmählichen Abschmelzen des Anteils von Festvergütungen ergibt sich dann ein sinnvolles Gesamtbild: Einerseits verschwinden negative Strompreise und andererseits gelingt bis zum Ende der Energiewende der Einstieg in einen funktionsfähigen erneuerbaren Energiemarkt.