Wer spart in jeder Stunde genausoviel Geld, wie er ausgibt?

Irrationale Gesetze verhindern die Wasserstoffwirtschaft

Erzeuger erneuerbarer Energie sollen eigentlich immer dann, wenn ein hohes Stromangebot vorliegt, diese Energie möglichst kostengünstig speichern, um sie dann ausserhalb des Strommarktes oder auch für Stromengpässe nutzbar zu machen. Mit Wasserstoff ist das machbar: sobald bei hoher Leistung mehr Energie erzeugt wird, als am Markt gerade nachgefragt, geht diese Energie in die Elektrolyse und steht als Gas zu Verfügung. Ein schöner Nebeneffekt: die Netzanschlüsse der Stromerzeugung können so um bis zu 75% kleiner dimensioniert werden, was die ohnehin zu hohen Netzentgelte endlich entlasten würde. Und Abregelungen gehörten auch der Vergangenheit an.

Was so logisch klingt, ist in Deutschland unmöglich.

Der § 21b Abs. 2 EEG versperrt genau diesen Weg. Er regelt nämlich, dass die verschiedenen Vermarktungsformen in jeder Viertelstunde im gleichen Verhältnis erfolgen müssen: also in jeder Viertelstunde genausoviel Strom einspeisen, wie zu Wasserstoff machen. Verrückt – oder? Wer wird denn in Zeit von Stromengpässen auch noch Wasserstoff herstellen und damit den Blackout provozieren? Und warum sollte bei hoher Erzeugungsleistung Strom in die Netze gedrückt werden, den dort niemand braucht? Es ist tatsächlich so, als würde der Gesetzgeber vorschreiben, in jeder Stunde gleich viel Geld zu sparen wie auszugeben. Die ausgleichende Funktion des Sparen wäre dahin.

Diese starre Proportionalität im Energierecht kennt nur eine Ausnahme: sie entfällt bei Direktlieferung an Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe, welche aber nicht definiert ist, so dass jeder hin in Rechtsunsicherheit fällt.

Der Zwang zur Proportionalität verhindert ein flexibles Reagieren auf Wetter, Netzengpässe und Marktpreise und verhindert die systemdienliche Nutzung erneuerbarer Energie. Er kann und muss dringend abgeschafft werden. Dazu muss mindestens in § 21b Abs. 4 EEG das Erfordernis der „unmittelbaren räumlichen Nähe“ entfallen. Besser aber wäre die generelle Lösung: die Streichung der Proportionalität aus dem Gesetz.

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Was steckt genau dahinter?  § 21b Abs. 1 EEG verlangt, dass EA stets einer Veräußerungsform zugeordnet sind (1. Marktprämie, 2. sonstige Direktvermarktung (=PPA), 3. Mieterstromzuschlag oder 4. Einspeisevergütung). Nach § 21b Abs. 2 EEG darf der in den EA erzeugte Strom auch zu prozentualen Anteilen verschiedenen Veräußerungsformen zugeordnet werden. Dann müssen die „Prozentsätze nachweislich jederzeit“ eingehalten werden. Die anteilige Veräußerung an einen Dritten außerhalb der Marktprämie kann also immer nur ein fixer Anteil der Gesamterzeugung der EA sein.

Bei der Zuordnung zur Direktvermarktung muss die gesamte Ist-Einspeisung viertel­stündlich gemessen und bilanziert werden (§ 21 Abs. 3 EEG). Ein Wechsel der Veräußerungsform – und damit auch der prozentualen Aufteilung – ist nur zum ersten jedes Monats möglich. Das Gesetz verlangt also, dass monatlich im Voraus eine prozentuale Verteilung angemeldet wird, die viertelstündlich („jederzeit“) gemessen und bilanziert wird. Wurde beispielsweise eine Aufteilung von 70% Marktprämie und 30% sonstige Direktvermarktung (z.B. für Belieferung eines Elektrolyseurs) angemeldet, bedeutet dies folgendes: In jeder Viertel­stunde müsste die 70/30 Aufteilung eingehalten werden, also statisch die Aufteilung Vermarktung per Marktprämie und Belieferung der Elektrolyse. Eine solche Fahrweise erlaubt den EA-Betreibern nicht, flexibel auf Erzeugungsspitzen und auf Preissignale zu reagieren.

Eine Ausnahme von dieser Pflicht ergibt sich aus § 21b Abs. 4 Nr. 2 EEG. Danach müssen die genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn EA-Betreiber ihren Strom außerhalb des Netzes vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen. Die unmittelbare räumliche Nähe ist nicht klar definiert; es ist oftmals zweifelhaft, ob die Anforderung erfüllt ist. Das rechtliche Risiko ist regelmäßig zu groß für substantielle Investitionen.

Die Regelung zur „starren Proportionalität“ in § 21b EEG sollte ursprünglich verhindern, dass sich EA-Betreiber gegen das Stromsystem optimieren, indem sie zwischen der damaligen Einspeisevergütung und der ungeförderten Direktvermarktung je nach Börsenpreis wechseln („Rosinenpicken“, eingeführt als § 33f EEG 2012, Begründung in BT Drucksache 17/6071). Dieses Thema ist mit der Umstellung des EEG auf Marktprämie und Direktvermarktung nicht mehr relevant. Denn sowohl die Vermarktung über Marktprämie als auch über sonstige Direktvermarktung erfolgt nach dem aktuellen EEG über die Direktvermarktung des Stroms – einmal mit, einmal ohne Förderung mit der Marktprämie. Die Einspeisevergütung stellt nur noch eine Ausnahme für besondere Fälle dar (EA unter 100kW, Ausfallvergütung, bestimmte ausgeförderte EA). Einen nachvollziehbaren Grund für die erzwungene starre Proportionalität gibt es also nicht mehr.

Bedarf an Flexibilität und erzeugungsnahen Verbräuchen

Um die schwankende Erzeugung aus EA an den Strombedarf im Netz anzupassen, sind insbesondere erzeugernah flexible Verbraucher in Form von Speichern erforderlich. Zukünftig werden in Zeiten schwacher Strompreise große Strommengen in Elektro­lyseuren und flexiblen Großwärmespeichern genutzt.

Zugleich werden Stromnetze und Netzverknüpfungspunkte nicht für die gesamte installierte EA-Leistung ausgebaut werden können und auch nicht müssen. Es wäre nicht sinnvoll, da die Spitzenerzeugung weit über dem Strombedarf liegen wird bzw. heute schon liegt. Systemdienliche Verbräuche „vor dem Netz“ können diese Strommengen nutzbar machen und den Netz-Ausbaubedarf massiv um eine ganze Größenordnung senken.

Elektrolyseure und andere flexible Verbraucher müssen also erzeugungsnah – und damit idealerweise noch vor dem Netzverknüpfungspunkt, beispielsweise unmittelbar am Umspannwerk – installiert werden. Und sie müssen auch tatsächlich flexibel betrieben werden können. Nur dann können sie zu einer bedarfsgerechten Glättung der Einspeisung erneuerbarer Energien beitragen.

Dabei ist es wichtig, dass die Einspeisung ins Netz weiterhin mit der Marktprämie vergütet werden kann. Denn nur über eine solche verlässliche Absicherung der Finanzierung können die für die Dekarbonisierung des Stromsystems erforderlichen EA gebaut werden. 

Das System der Marktprämie fördert dabei, dass sich EA-Betreiber und Betreiber flexibler Verbraucher tatsächlich systemdienlich verhalten. Denn die Marktprämie errechnet sich auf monatlicher Basis aus dem bei Inbetriebnahme festgelegten Tarif für die einzelne EA („anzulegender Wert“ in ct/kWh) abzüglich des durchschnittlichen, deutschlandweiten Spotmarkt-Wertes des Stroms aus dem Energieträger in dem betreffenden Monat/Jahr (energieträgerspezifischer „Monatsmarktwert“ bzw. zukünftig „Jahresmarktwert“ in ct/kWh). Die sich ergebende Marktprämie ist für jede in dem Monat/Jahr vermarktete kWh gleich. Da der Strom aus den EA über die Direktvermarktung mit dem Spotmarktpreis der jeweiligen Stunde vermarktet wird, hat er für den EA-Betreiber auch jeweils einen unterschiedlichen Wert. D.h. in „teuren Stunden“, wenn es also wenig Erzeugung und/oder hohe Nachfrage gibt, wird der Betreiber den Strom im Netz vermarkten. In „günstigen Stunden“, also regelmäßig bei hoher EE-Erzeugung und/oder geringer Nachfrage, wird er den Strom dann einspeichern, auch wenn für diese Strommenge keine Marktprämie gezahlt wird. 

Gleichermaßen von großer Relevanz ist die Direktbelieferung örtlicher Stromverbraucher, bspw. Industrie- und Gewerbetreibenden, die ihre Produktion flexibel an die verfügbare Erzeugungsleistung anpassen. Diese erzeugungsnahen, flexiblen Verbraucher sollten variabel Strom beziehen können. Ein solches marktliches Instrument stellt eine systemdienliche sowie kosteneffiziente Alternative zum derzeit debattierten Industriestrompreis dar.

Das EEG muss geändert werden

Eine solche systemdienliche flexible Fahrweise mit Strom aus EA in der Marktprämie wird allerdings durch die oben erläuterte erzwungene Proportionalität des § 21b EEG verhindert. Eine gesetzliche Änderung ist daher dringend geboten: 

  • Oberste Priorität hat, dass in Abs. 4 das Erfordernis der räumlichen Nähe entfällt:

(4) Unbeschadet von Absatz 1 können Anlagenbetreiber
1. jederzeit ihren Direktvermarktungsunternehmer wechseln oder
2. Strom vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, sofern
a) diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen,
b)
der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und
c) kein Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 in Form der Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 oder des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 vorliegt.

  • Die klarste Änderung wäre es, die starre Proportionalität ganz entfallen zu lassen. Dazu könnte Absatz 2 und 3 wie folgt geändert werden:

(2) Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen; in diesem Fall müssen sie die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. Satz 1 ist nicht  die Ausfallvergütung und nicht für den Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 anzuwenden.

(3) Die Zuordnung einer Anlage oder eines prozentualen Anteils des erzeugten Stroms einer Anlage zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung ist nur dann zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird.

Der Vorschlag der flexiblen direkten Belieferung passt zudem in die Pläne der Regierung, wie sie im Koalitionsausschuss im März 2023 beschlossen und in der Wind-an-Land-Strategie dargestellt wurden: „Windenergie an Land sollte zeitnah zugebaut werden, um insbesondere den Bedarf von Industrie und Gewerbe zu decken, auch hierfür sind kurzfristig zusätzliche Flächen bis Ende 2027 erforderlich. […] Auf den o.g. Flächen sollen Windenergieanlagen für die direkte Belieferung der benachbarten Unternehmen errichtet werden können, ebenso soll auch der Eigenverbrauch ermöglicht werden.“

Fortschreibung der nationalen Wasserstoffstrategie

Was erst Jahrzehnte schlief wird nun in Kürze aktualisiert: die Wasserstoffstrategie. Als ob nicht schon vor 30 Jahren klar gewesen wäre, dass es kein Energiesystem ohne Speicher geben kann und kein erneuerbares ohne Wasserstoff.

Es wird nicht einfach sein, nun in so kurzer Zeit diese Ziele zu erreichen – vor allem: ausreichend H2 und genug Leitungen. Zu allererst müssen 8 GW Windkraft und 21 GW PV jedes Jahr endlich reibungslos und schnell genehmigt werden. Und die Flächenausweisung dafür muss mindestens das Doppelte betragen um die Kosten der Flächen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Ein ständiger Flächenmangel für erneuerbare Energieanlagen ist der größte Feind des Wasserstoff, denn er verteuert ihn ungemein.

Für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft sind drei Dinge nun entscheidend:

1. Der Kernnetz muss vom Start an umfangreich sein und die Stromerzeugungsstandorte im Norden mit den H2-Verbrauchern an den Industriestandorten verbinden.

2. Die Wasserstofferzeugung muss dort aufgebaut werden, wo Windkaft und PV gleichermaßen in großem Mengen verfügbar sind. Ein Stromtransport für H2-Erzeugung über das öffentliche Netz darf nicht stattfinden. Warum? Weil H2-Transport weniger als 10% vom Stromtransport (pro kWh) kostet. Wäre der H2-Erzeugung auch noch ein Stromnetz vorgeschaltet, so wären die Kosten unbezahlbar.

3. Die Vorschrift, dass ein erneuerbarer Erzeuger in jeder 1/4-Stunde denselben Anteil seiner Erzeugung am Markt verkaufen und zu H2 umwandeln muss, ist ersatzlos zu streichen (§21b EEG). Ganz das Gegenteil ist sinnvoll: bei wenig Erzeugung und Strommangel muss alles eingespeist werden – bei viel Erzeugung und mehr als genug Strom muss H2 erzeugt werden.

So könnte es dann gehen. Bitte schnell. Denn der grösste Teil unseres Wasserstoffes kann in Deutschland gewonnen werden.

Das war`s?

Es war der 15. Februar 2018. Im Lenkungskreis Stromerzeugung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft wurde ohne weitere Erörterung beschlossen: „Der Lenkungskreis ‚Stromerzeugung‘ stimmt der Auflösung des Fachausschusses ‚Kernenergie‘ rückwirkend zum 31.12.2017 zu.“

Ich fragte noch, ob es eine Schweigeminute geben sollte, aber wir gingen dann doch sofort zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Niemand interessierte sich mehr für Kernenergie.

Nun, fünf Jahr später, fahren die letzten Kernkraftwerke herunter. Sechs Jahrzehnte Arbeit hunderttausender hochqualifizierter Fachkräfte endet nun endgültig im Rückbau.

Gemessen an den Verheißungen und der politischen Unterstützung war der Anteil der weltweiten Stromerzeugung aus Kernenergie am Welt-Primärenergieverbrauch nie nennenswert – er erreichte nur 1,5%. Zwar war die Technologie der Wärmeerzeugung mittels Kernspaltung gewaltig, aber am Kernreaktor hing dann doch wieder nur eine schlichte Wärmekraftmaschine: die Turbine. Genau genommen eine verbesserte Dampfmaschine. War das wirklich genial?

Photovoltaik ist im Vergleich zur Kernkraft wirklich genial. Statt mittels lebensgefährlicher Strahlung viel Wärme zu erzeugen, die dann einen riesigen Turbosatz zum Rotieren bringt, wandelt Photovoltaik eine Art elektromagnetischer Wellen einfach in eine andere um: Licht zu Strom. Die beiden sind Zwillinge, also sehr nah miteinander verwandt. Der Materialeinsatz dafür ist verschwindend gering – ein wenig Sand nur. Allerdings aufbereitet mit extrem viel Wissen. Aber genau das macht diese Technologie so interessant – denn alles, was viel Wissen aber kaum Material braucht, lässt sich leicht potenzieren. Solarenergie ist bereits sehr günstig und wird noch viel billiger werden.

Und so hat es die solare Stromerzeugung in wenigen Jahren auf 4% Anteil an der weltweiten Stromproduktion gebracht (knapp 1% am Primärenergieverbrauch) und wir die Kernkraft bald überholen. Auch die technologisch deutlich aufwändigere Windkraft wird es schwer haben, ihre weltweite Führungsposition in der erneuerbaren Stromerzeugung gegenüber Solarstrom zu behalten.

Es gibt übrigens noch eine Technologie, die wenig Material, aber viel Wissen benötigt: die Brennstoffzelle. Sobald diese in grosser Stückzahl hergestellt wird, wird ihr Preis ins Bodenlose fallen. Und dann steht neben der billigen erneuerbarer Stromerzeugung und der Wasserstoffgewinnung eine extrem billige Technik zur Verfügung, welche mit extrem hohem Wirkungsgrad aus gespeichertem erneuerbarerem Strom (H2) wieder Strom gewinnt. Man sieht: das Ende der Kernenergie ist kein Drama. Es geht wirklich viel besser.

Um eines nur ist es schade: wer einmal das Glück hatte, in einen offenen Kernreaktor zu schauen (ist ungefährlich, weil das Wasser die Strahlung absorbiert), der vergißt nie wieder dieses unheimlich tiefe Blau der Tscherenkow-Strahlung. Es ist wie ein Blick ins Jenseits.

Verkehrtminister: Auf eFools dürfen wir nicht verzichten

Die Rettung vom Verbrenner-Aus ist endlich da: eFools! Denn ab 2035 dürfen in Europa nur noch CO2neutrale Fahrzeuge verkauft werden.

ABER: Ist das wirklich das definitive Aus für den Verbrenner? NEIN.

Dank des Verkehrtministers von der Fahren mit Diesel Partei (FDP) wurde in den Beschluss ein wichtiger Hinweis eingearbeitet, der Verbrenner mit dummen Kraftstoffen (eFools) ermöglicht. Der Minister nach der Abstimmung des EU-Parlaments: „Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir uns alle Möglichkeiten und Technologien offen halten. Auf eFools dürfen wir dabei nicht verzichten. Sie werden uns schnellere Lösungen ermöglichen. Sowohl für die Bestandsflotte als auch für neue Fahrzeuge bieten eFools Mobilität mit Verbrennungsmotoren…“

Dabei stehen den eFools eine Vielzahl von Schwierigkeiten entgegen, die ihre Nutzung unsinnig machen:

⁃ viel zu teuer

⁃ extrem ineffizient – man bräuchte ein Vielfaches an Windkraft dafür

⁃ bestenfalls für Langstreckenflüge geeignet

⁃ fehlende Akzeptanz für den dazu notwendige Windkraftausbau

⁃ viel aufwendiger als Brennstoffzellen oder Akkus

⁃ der Wirkungsgrad von Verbrennungskraftmaschinen ist zu gering

⁃ Brennstoffzellen werden billiger werden, als Ottomotoren

– es gibt bei weitem nicht genug Biomasse als Kohlenstoffgrundlagee

– den Kohlenstoff aus der Luft zu gewinnen wäre noch teurer

– ein Nischenprodukt, welches Verbraucher irrglauben lässt, Verbrenner hätten doch noch irgendeine Zukunft

⁃ u.v.a.m.

Doch die Dampfmaschinennostalgiker ficht das alles nicht an: Verbrennen ist immer noch besser als garnichts mehr rauchen.

Wie klimaschädlich ist Wasserstoff?

Wenn Wasserstoff in die Atmosphäre entweicht, schade er dem Klima deutlich stärker als Kohlendioxid, erklärte Andrea Lübcke von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) jüngst: „Wasserstoff hat zwar keine direkte Klimawirkung. Weil Wasserstoff aber die Zusammensetzung der Atmosphäre verändert, hat er eine indirekte Klimawirkung.“ Der Wasserstoff reagiere dort mit Hydroxid-Molekülen zu Wasser, so dass weniger Hydroxid für Reaktionen mit Treibhausgasen vorhanden sei. Dadurch steige der Ozongehalt in der Atmosphäre, auch das äußerst klimaschädliche Methan würde langsamer abgebaut. Das Resultat sei erschreckend: „Die indirekte Klimawirkung von Wasserstoff ist auf einen Zeitraum von 20 Jahren um den Faktor 33 höher als die Klimawirkung von Kohlendioxid“, sagt Lübcke.

Was so erschreckend klingt, ist tatsächlich aber Unfug. Schon die Annahme, man bräuchte Hydroxide für die Reaktion mit Treibhausgasen setzt unausgesprochen voraus, dass wir Menschen weiterhin solche freisetzen, insbesondere Methan – was wir aber nicht tun sollten. Das ist aber nicht das Problem, sondern Acatech versäumt hier sträflich, die Dinge zueinander in Bezug zu setzen. Holen wir das nach:

Wir kommen in Deutschland von einem jährlichen CO2-Ausstoß von 1 Mrd. Tonnen sind nun bei unter 0,7 Mrd Tonnen, die zu 100% in die Luft gehen.

Der H2-Bedarf in Deutschland wird ca. 0,02 Mrd. Tonnen (entsprechend 600 Mrd. kWh) betragen. Wenn davon 0,1% entweichen dann geraten 20.000 Tonnen H2 in die Luft. Wenn die dann 33 mal „klimaschädlichen“ sind, dann entspricht das 660.000 Tonnen CO2, also nur einem Promille der Klimaauswirkungen der heutigen CO2-Emissionen. Damit können wir locker leben. Logischerweise gilt das so für die ganze Erde:

Wasserstoff ist also praktisch nicht klimaschädlich, denn 1 Promille „Klimawandel“ ist weder messbar noch tut es was zur Sache.

Wir brauchen also keine strikten Vorkehrungen gegen H2-Lecks- dafür ist grüner Wasserstoff ja zu teuer. Die Firmen passen schon von alleine auf, dass möglichst nichts von dem teueren Gut entweicht.

Übrigens geraten weltweit auch über 8 Mrd. Tonnen CO2-Gleichwerte in Form CH4 jährlich in die Luft. Der weltweite H2-Bedarf wird bis zum 1000-fachen des deutschen erreichen – aber selbst dann, entsprechend die damit verbundenen Leckagen 0,66 Mrd. Tonnen CO2 – also wieder nur 10% des Schadens, den die Erdgaswirtschaft heute allein durch Leckagen verursacht, also noch vor Verbrennung des Methans.

Gerd Otto – ein wahrer Pionier der Windkaft

Am 17. September a.d. 2022 verstarb Gerd Otto im Alter von 94 Jahren. Sein Werk „Aerogie“ brachte mich 1991 auf die Lösung für das, was wir heute Energiewende nennen.

Gerd Otto entwarf in diesem Werk Windenergieanlagen in einer Größe, wie wir sie heute gerade erst annähernd bauen können – mit Türmen von 180 Metern Höhe und Rotordurchmessern von weit über 200 Metern und: ohne Getriebe. Er berechnete, wie Großkonverter zusammen mit Wasserstoff als Energiespeicher eine 100%-ige Versorgungssicherheit gewährleisten und Spitzenlastzeiten überbrücken. Hier ein Auszug aus dem Buch:

Das Buch Aerogie kann übrigens bei ENERTRAG bestellt werden. Ein interessantes Stück Geschichte…

Zu Beginn der neunziger Jahre wurde uns Ingenieuren klar, dass wir zwar noch lange an der Idee der Kernfusion forschen können, aber damit keinesfalls mehr rechtzeitig den Klimawandel stoppen können. Da die Kernspaltung aber nur eine Brückentechnologie zu Kernfusion war, führte diese Brücke plötzlich ins Nichts. Wie weiter?

Als Ingenieur sucht man immer die beste Lösung. Und Gerd hatte sie: Erneuerbare Energie mit Speichern wie Wasserstoff koppeln:

Das Energieangebot war praktisch unendlich und die Speicherbarkeit längst erprobt. Man musste es einfach nur machen. Hier ein Bild aus der Bauphase des Hybridkraftwerkes im Verbundkraftwerk Uckermark, Gerd Otto ist dritter von rechts.

Noch Mitte 1989 in Neustadt am Rennsteig gründete Gerd Otto die Gesellschaft für Windenergienutzung. Am 15. Juni 1991 fand in Woldegk dann die Mitgliederversammlung statt, welche den Verein in das gesamtdeutsche Vereinsregister überführte. Hier die Teilnehmerliste:

Auf jenem Treffen in Woldegk hielt Gerd Otte eine flammende Rede über die Vorteile der Windenergie – als er jedoch darauf zu sprechen kam, dass Windkraft auch von hervorragender militärischer Bedeutung sein, weil sie ein unabhängige Energieversorgung in allen Lebenslagen sichere, wurde es im Kreise der überwiegend pazifistischen Teilnehmer plötzlich still und der Beifall blieb aus. Heute angesichts neuer Kriege in Europa erscheinen Gerd`s Gedanken wegweisend.

Den beginnenden Aufbau der Windenergtie verfolgte Gerd mit höchstem Interesse. Hier ein Bild vom 5. Mai 1996, als der Prototyp des heutigen Verbundkraftwerkes Uckermark vorgestellt wurde. Gerd in der Mitte:

Wasserstoff war für Gerd Otto immer der ideale Speicher, welcher die natürlichen Schwankungen des Energieangebotes ausgleichen kann. So war es natürlich eine besondere Freunde, ihm im November 2016 das erste Wasserstofffahrzeug vorzustellen, welches Windenergie nutzen konnte – im Bild zusammen mit seiner Lebensgefährtin Asta:

Ein Jahr später, am 21. Oktober 2017, wurde dann, altersbedingt, die Arbeit der Gesellschaft für Windenergienutzung beendet – das Ziel war zwar noch nicht erreicht, aber in Sichtweite. Das folgende Bild, welches Gerd als zweiten von rechts und ganz links seinen Sohn Jörg Rasmus zeigt, entstand in Kallinchen – dem Standort von Energiequelle, deren Gründer Michael Raschemann ebenfalls ein großer Verehrer von Gerd Otto ist.

Mein letztes Treffen mit Gerd war am 16. April 2019 – er kam mit seinem Auto einfach angefahren, einen Tag eher als angekündigt, brachte Hortensien mit, zum Einpflanzen, und erzählte wie immer viel über Energie – seine Lebensform.

Nun ist Gerd dort, wo die meisten sind, die je gelebt – ein Vordenker für alle, die nach uns kommen und denen des gegönnt sein möge, nachhaltig mit erneuerbarer Energie zu leben. Es ist mir eine Ehre, ihn gekannt zu haben.

Strompreise runter! Gaskraftwerke aus dem Markt.

Die Strompreise sind seit Beginn der Erdgaskriese auf ein nie gekanntes Niveau gestiegen. Der eigentlich richtige Ansatz, Kohlekraftwerke bis zum Ende der Energiewende durch Erdgaskraftwerke zu ersetzen und so die CO2-Emissionen zu vernünftigen Kosten zu halbieren, funktioniert nicht bei extremen Gaspreisen. Wo ist die Lösung?

Der Preis am Strommarkt ist für alle Anbieter gleich – und er wird durch den letzten Anbieter bestimmt, welcher noch auf Nachfrage trifft. Das wir unser Stromsystem auf Gaskraftwerke umgestellt haben, ist es wenig verwunderlich, dass häufig Gaskraftwerke nachgefragt werden – doch aufgrund der Erdgaspreise zu inzwischen astronomischen Strompreisen.

Eine einfache Idee: alle Gaskraftwerke aus dem Markt nehmen und ihnen gleichzeitig den Weiterbetrieb sichern. Was bewirkt das? Zu allererst sind die Gaskraftwerke dann nicht mehr preissetzend – und die Preise fallen auf das Niveau von Kohle, also sehr stark. Wenn dabei sichergestellt ist, dass die Gaskraftwerke größtenteils weiterlaufen, dann entsteht auch nicht mehr CO2.

Wie kann das umgesetzt werden? Die Gaskraftwerke müssten dazu in die Kapazitätsreserve gebracht werden und gleichzeitig als Marktentlastungskapazität immer dann vorausschauend angefordert werden, wenn Erneuerbare und Kohle nicht auszureichen drohen.

Das funktioniert genau dann CO2-neutral, wenn keine Kohlekraftwerke zusätzlich aus der Kapazitätsreserve herausgeholt werden (was aktuell leider schon beginnt).

Warum ist das Ganze gut für die Stromkunden, vor allem auch für die Industrie? Weil der Strompreis mangels Gaskraftwerke im Markt massiv fällt, während die Kosten der Gaskraftwerke (die ja nicht weniger verdienen als zuvor) in die Netzentgelte eingehen – aber OHNE das gesamte Marktpreisniveau hochzuziehen. Die Strompreise könnten sich so schnell um 10 ct/kWh einpegeln,

Auch aus Brüssel kommen solche Ideen – siehe hier: „Temporarily excluding the electricity production from gas from merit order and price setting“ auf Seite 2 oben:

Ein in Zusammenarbeit mit BBH entstandener Entwurf, wie das machbar wäre folgt hier:

Windwärmespeicher Nechlin voll in Betrieb

Dank des Wegfalls der EEG-Umlage gibt es nun keinen Grund mehr den Windwärmespeicher nicht zu betreiben. Auf 75% hat sich inzwischen der Windwärmeanteil in Nechlin erhöht. Zwar wären auch 100% machbar, da es aber auch noch BHKWs, Solaranlagen und Holzkessel im Wärmenetz gibt, welche ebenfalls Energie oder Abwärme erzeugen, ist 75% schon ein hervorragender Wert. So spart der Speicher jährlich fast 1000 Kubikmeter Holzhackgut ein – eine Menge soviel wie sein eigenes Fassungsvermögen, die nun anderen Menschen zur Verfügung steht, die noch kein Windwärme haben.

Dank der Tatsache, dass die Windenergieanlagen in Nechlin bereits über 20 Jahre alt sind und also keine feste Vergütung nach dem EEG erhalten, wird der Speicher auch zukünftig mit Abregelstrom betrieben werden.

Was gut für Nechlin ist, ist aber schlecht für viele andere Orte, an denen Windkraftanlagen stehen, welche noch eine EEG-Vergütung erhalten – und das sind die allermeisten. Wer nämlich diese Vergütung erhält verliert in dem Fall, dass er Abregelstrom nicht einfach nicht erzeugt, sondern nutzt, die ihm aufgrund der Abregelung zustehende Entschädigung. Dabei können pro Kilowattstunde schnell 6 ct erreicht werden – für Nechlin würde das einen jährlichen Verlust von ca. 50.000 € bedeuten, bei Großprojekten wären es schnell Millionen.

Was in Nechlin keine Rolle spielt, weil während Abregelungsmaßnahmen die Strompreise ohnehin Null sind, stellt also für Anlagen, denen eine feste Vergütung auch während der Abregelung zusteht, ein grosses Problem dar – da die Anlagen bankfinanziert sind und in den ersten 20 Jahren ihre Kredite abzahlen, können sie auf keinen Euro verzichten.

Andererseits ist es aber vollkommen unsinnig, Energie, die nicht in das Netz eingespeist werden kann, nur dann zu entschädigen, wenn sie nicht genutzt wird. Das Gegenteil wäre richtig: nur wer die Energie (kostenlos) einer sinnvollen Nutzung zuführt, der erhält Entschädigung. Hier hat unser Gesetzgeber noch eine grosse Aufgabe – denn heute könnten bereits eine Million Menschen von günstiger Windwärme profitieren und sich von Erdgas lösen.

Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz

Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz – ein deutsches Wortungetüm. Was aber bedeutet es? Es bedeutet, die 15% Anteil von Erdgas an der Stromversorgung durch Kohle zu ersetzen. Da wir inzwischen 50% erneuerbar sind, bedeutet es, dass 30% der fossilen Stromerzeugung von Gas auf Kohle umgestellt werden können. Und da wir richtigerweise am Atomausstieg festhalten, wird es noch mehr sein. Mindestens 30% mehr Kohle bedeuten also mindestens 15% mehr CO2-Emissionen – wahrscheinlich eher über 20% im Stromsektor.

Warum wollen wir das tun? Nun – um den Krieg in der Ukraine zu stoppen. Jens Stoltenberg sagte heute in Davos: „Freiheit ist wichtiger als Freihandel.“ Dem ist zuzustimmen, Aber ist Freiheit auch wichtiger, als die Lebensgrundlagen für die Freiheit? Eine Beschleunigung des Klimawandels kann uns sehr schnell in extreme Notlagen bringen, welche das Ende aller Freiheit bedeuten.

Was ist der Sinn, wenn wir ein Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz beschliessen, um Gas aus Russland zu ersetzen um damit unsere freiheitliche Rechtsordnung zu schützen – wenn wir auf der anderen Seite die Grundlagen für ebendiese Rechtsordnung, nämlich Stabilität und Sicherheit, schneller verlieren als wie heute noch glauben? Wie hoch das Risiko ist, weiss niemand – aber egal wie hoch es ist: es ist zu hoch, weil endgültig.

Nach allem was wir über Energie und Klima wissen, müssten wir eine Lösung finden, um noch eine möglichst kurze Zeit mit billigem Gas zu überbrücken. Wenn uns das nicht gelingt, beschleunigen wir nicht nur den Klimawandel, sondern nehmen uns auch die wirtschaftliche Stärke, die Energiewende zu stemmen. Ein Dilemma!

Vor einer solchen Entscheidung standen wir noch nie. Kappen wir die wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland, steigern wir den CO2-Ausstoß und riskieren das Ganze. Gleichzeitig schwächen wir unsere Wirtschaft und andere Kontinente werden sich die russischen Ressourcen preiswert sichern. Aus unserer Sicht auch keine gute Idee im doppelten Sinne – mehr CO2 weltweit und weniger Nationaleinkommen bei uns. Und damit auch weniger Freiheit.

Wer kennt die Lösung?

Mit Ideen gegen die Gaslücke

Forscher der TU Berlin haben angesichts der Erdgaskrise eine schlagkräftige Antwort entwickelt: Der gaserzeugende Bürostuhl! Prosumer mal ganz anders. Hier im Bild:

Super bequem, grün und krisenfest – der Bürostuhl, der jedes Gramm Methan auffangen kann von Prof. Dr. Predetch aus Berlin

Bekanntermaßen erzeugen nicht nur Kühe Methan – auch Menschen sind dazu in der Lage. Professor Predetch erklärt dazu: „Natürlich ist die Methanerzeugung des Menschen normalerweise gering, aber sie lässt sich durch reichlichen Genuß von Zwiebeln und Bohnen deutlich steigern!“

Er rechnet vor: 50% eines Furzes sind Methan und Wasserstoff – also nicht nur bestes Erdgas, sondern sogar der Zukunftskraftstoff H2. Und bekanntlich: Darmwinde sind dann ein Gasüberschuss von etwa 0,5 bis 1,5 Litern pro Tag, der nicht auf diesem Weg den Körper verlässt (Wikipedia). Diese Menge lässt sich durch Ernährungsumstellung etwa verfünfzigfachen – wir kommen dann ca. auf 50 Liter pro Tag mit einem Energiegehalt von 0,25 kWh.

Man muss also lediglich die Hälfte der Bevölkerung mit Büroarbeiten betrauen (was kein langer Weg mehr wäre), um so jährlich 3 Milliarden Kilowattstunden grüner Energie bereitstellen zu können. Das wäre ein erheblicher Beitrag zum Ersatz des russischen Erdgases – gut ein halbes Prozent der fehlenden Energie könnten so leicht ersetzt werden. 😉