Rahmenbedingungen

Sieben Rahmenbedingungen sind wichtig für die Energiewende – die Kugeln zeigen an, wie gut diese aktuell erfüllt sind:

1. Alle Energiesteuern, -abgaben und -umlagen müssen konsequent pro CO2-Ausstoß erhoben werden. 🟡

2. Mehr als ausreichend Flächen für Windkraft und Solarstrom. 🔴

3. Langfristig sichere Finanzierbarkeit der Energieanlagen. 🟢

4. Klare und ausreichende Ausbauziele. 🟢

5. Ungehinderter Netzzugang zu Strom- und Gasnetzen für alle Erzeuger. 🟢

6. Ungehinderte Energiespeicherung durch die Stromerzeuger. 🟢 🟠

7. Volkswirtschaftlich sinnvolle Eigenversorgung 🟡 🔴

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Ein Einzelnen:

1. Die Umstellung der Bemessungsgrundlage für alle Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich komplett auf „pro CO2-Ausstoß“ statt pro kg, Liter oder kWh ist die Grundlage für ein „level playing field“. Diese Umstellung hat mit der Einführung von CO2-Preisen ausserhalb des Stromsektors begonnen, ist aber noch lange nicht vollendet. Diese Umstellung ist die Voraussetzung dafür, dass erneuerbare Energie in allen Energiesektoren Einzug hält und dass Fehlanreize zu Fehlinvestitionen führen.  Ein fairer CO2-Preis läge bei 200 €/t CO2, siehe hier. Dieser Wert entspricht dem heutigen Abgabenniveau auf Energie – die Lasten wären dann nur gerecht und gleichmäßig verteilt. Das ist die Grundlage für fairen Wettbewerb im Energiesektor.

2. Wind an Land und Photovoltaik sind unsere günstigsten Energiequellen und machen Strom billig. Dafür braucht es Flächen und Genehmigungen. Nur mit ausreichend Flächen ist ein guter Wettbewerb um die Standorte gesichert ohne dass die Grundstückspreise astronomische  Werte erreichen. Es müssen soviel Fläche ausgewiesen werden, dass die Grundstückspreise aufgrund eines Überangebotes keine nennenswerte Rolle mehr bei den Kosten der Energiewende spielen. Hier gibt es noch extrem viel zu tun. Wichtig ist dabei auch, dass Wind- und Solarflächen immer gemeinsam mit gemeinsamen Netzanschluss ausgewiesen werden, da sich ansonsten die Netzausbaukosten schnell verdoppeln – für je ein Megawatt Windkraft und ein Megawatt Solar braucht man nämlich nicht 2 Megawatt Netzanschluss, sondern maximal 1 Megawatt. Und mit der Integration von Wasserstoffherstellung sinkt der Bedarf an Netzanschlusskapazität dann sogar auf nur ca. 0,3 MW.

3. Langfristig sichere Finanzierbarkeit wird durch sichere Mindesterlöse für erneuerbaren Strom erreicht. Dies ist seit 1991 (Stromeinspeisegesetz und später EEG) gegeben und muss solange erhalten bleiben, wie der Ausbau andauert. Dadurch können die Anlagen langfristig mit geringsten Zinsen finanziert werden, so dass ihrer Produktionskosten minimal werden. Das bedeutet, dass für den Neubau von Anlagen das derzeitige EEG-System die beste Lösung ist, bis erneuerbare Energien den Löwenanteil der Energieversorgung tragen und die Betreiber neue Anlagen, welche alte ersetzen, dann aus ihrem Bestand heraus finanzieren können. Bis dahin sollte es einen allmählichen Übergang in den Markt geben.

4. Klare und ausreichende Ausbauziele: Diese wurden erstmals in Deutschland von der Bundesregierung im Jahr 2022 verabschiedet: 8 GW Windkraft und 22 GW Photovoltaik jährlich. Warum sind diese Wert ausreichend? Weil sie den jährlichen Erneuerungsraten am Ende der Energiewende entsprechen – etwa diese Leistungen müssen dann jährlich ersetzt werden, weil alte Anlagen an die Grenze ihrer Nutzbarkeit kommen.

5. Ungehinderter Netzzugang: Auch dies ist seit dem Jahr 2000 mit dem EEG für das Stromnetz und seit 2010 mit der Gasnetzugangsverordnung für Biogas, später auf Wasserstoff erweitert, gegeben. Eine Lücke besteht noch bei Ferngasleitungen, welche Gas nach Tschechien liefern, wo Null-Prozent-H2 für Gasleitungen gilt, was eine Wasserstoffeinspeisung bislang verhindert. Dies muss gelöst werden.

6. Energiespeicherung: Eine besondere Rolle kommt dabei der Herstellung speicherbarer Energieträger wie Wasserstoff und Wärme zu. Den EE-Erzeugern muss es freigestellt sein, selbst solche Energieträger herzustellen und zu verkaufen, sofern dies für sie günstiger ist, als den Strom in das Netz einzuspeisen. Dadurch wird das Stromsystem stabilisiert, weil Fluktuationen verschwinden. Natürlich muss der Ausbau erneuerbarer Erzeugung dabei schneller voranschreiten, als der Stromverbrauch für Wasserstoff – am besten etwa doppelt so schnell, also pro TWh Wasserstoffgewinnung sollten 2 TWh Stromerzeugung dazukommen. Die Wasserstoffherstellung entlastet dabei nicht nur die Stromnetze, sondern macht den Energietransport insgesamt billiger. Das liegt daran, dass Gastransport pro Kilowattstunde weniger als 10% des Stromtransportes kostet.

Die Energiespeicherung in Form von Wasserstoff ist erst seit dem EEG 2022 wirtlichschaftlich möglich, denn vorher war EEG-Umlage zu entrichten, was den Gaspreis fast verdoppelte. Für die Speicherung von Wärme bestehen aber noch hohe Hürde, insbesondere, wenn dafür Abregelmengen eingesetzt werden sollen, dann dann entfällt für die Windkraftbetreiber die Abregelungsentschädigung. Es ist höchst sinnwidrig, dass eine Entschädigung erhält, wer Energie vernichtet, aber nicht, wer sie sinnvoll nutzt und als Wärme ohne zusätzlichen Gewinn im nächsten Ort abgibt.

7. Die Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie ist ebenfalls sehr wichtig, denn gerade die Eigenversorgung setzt enormes schöpferisches Potenzial frei, wenn Unternehmen und Bürger ihren Energiebedarf optimal an die erneuerbare Erzeugung anpassen. Der Rechtsrahmen sollte hier keinerlei regulatorische Eingriffe vornehmen. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage ist endlich auch EEG-Umlage auf selbsterzeugten und -verbrauchten Strom entfallen, was ein erhebliches teueres und bürokratisches Hindernis für Eigenversorger war.

Wichtig ist aber noch, dass die Kosten für eine trotz Eigenversorgung verbleibende Restmenge an gesicherter Leistung, welche von Selbstversorgern aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, angemessen hoch sind.  Daher dürfen Netzentgelte nicht im Arbeitspreis enthalten sein, sondern müssen in zwei Teilen gezahlt werden:

A) als Preis pro beanspruchter gesicherter Leistung. Damit würde die Überbrückung von Engpässen finanziert.

B) als Preis pro beanspruchter maximaler Bezugs- und Einspeiseleistung. Hiermit würde der Netzausbau bezahlt.

Eine solche Regelung würde zügig optimale Eigenverbrauchsmodelle hervorbringen ohne dass die Eigenversorger sich gegen das Energiesystem optimieren, wie es derzeit der Fall ist, weil Eigenerzeugung die Stromkosten und damit auch die Netzentgelte senkt, ohne dass der Eigenverbraucher aber seinen Anspruch auf maximale Netzkapazität senkt. Die Kosten werden derzeit auf alle verteilt, die keine Eigenversorger sind.