Zum Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes: kein Licht am Ende des Tunnels

Der Gesetzentwurf zeigt zwar in die richtige Richtung, ist aber insgesamt mutlos, vermeidet wichtige grundlegende rechtliche Änderungen und versucht viele sich daraus ergebende Probleme mit teueren Geldgeschenken zu umgehen.

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Für die Erreichung der Klimaschutz-Ziele ist mindesten folgendes erfordertlich:

1. Der derzeitige CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne viel zu gering. Eine wirksame Lenkungsfunktion ist nicht gegeben. Es fehlt ein klarer Fahrplan bis 2030 mit einer Erhöhung auf 200 €/Tonne CO2.

2. Sektorkopplung jetzt: Das EEG muss sofort für die Sektorkopplung* angepaßt werden:

– Power-to-Gas direkt an Windkraft- und PV-Anlage muss abgaben- und umlagefrei möglich sein

– Power-to-Heat (Windspeicherheizungen) direkt an Windkraftanlagen zur Nutzung abgeregelter Energiemengen muss wirtschaftlich machbar zugelassen werden

– Die Gasnetze müssen für grosse Wasserstoffmengen geöffnet werden.

siehe auch https://enertrag.org/delta/was-ist-erforderlich-fuer-ptg/

3. 1.000 Metern pauschaler Abstand für Windkraft ist kontraproduktiv weil stark flächenreduzierend: . Die Abstände können heute bereits durch Einhaltung der Schallanforderungen und landschaftliche Besonderheiten gut geregelt werden. Es gibt Situationen, wo 600 Meter Abstand ausreichen, z.B. bei Vorhandensein von Wald oder Abschirmung durch Industriegebäude – und ebenso können manchmal 1000 Meter nicht ausreichen, weil z.B. Schallvorbelastungen vorhanden sind. Besser wären auch laut Umwelbbundesamt standortspezifische Planungen. Denn „bereits bei einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu benachbarten Wohngebieten würde sich das gesamte Leistungspotenzial von derzeit noch 80 Gigawatt auf 40 bis 60 Gigawatt reduzieren“ (Umweltbundesamt 2018: https://www.umweltbundesamt.de/themen/mindestabstaende-bei-windenergieanlagen-schaden-der)

4. Zu strikte Abstandsregelungen verringern Repowering Potential: In Brandenburg sind derzeit 7 GW Windenergie an Land installiert. Diese bestehenden Windenergieanlagen fallen nach 20 Jahren sukzessive (ab 2020) aus der EEG-Förderung heraus. Danach entscheidet der Anlagenbetreiber, ob Weiterbetrieb, Repowering, oder ein Abbau der Anlagen erfolgen soll. Bei zu strikten Abstandsregelungen verringert sich die installierte Leistung deshalb im Bestand. Gleichzeitig ist es sinnvoll an bisherigen Standorten wieder leistungsstarke Anlagen zu bauchen, die (Siehe Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/geplante-abstandsregeln-fuer-windraeder-gefaehrden)

5. Ein Paradigmenwechsel bei der Bereitstellung der Flächenkulisse für Windkraft ist gefragt: In Deutschland sind wir von der Erreichung der 2% Nutzung der Flächen für die Erneuerbaren Energien Erzeugung weit entfernt. Deutschland braucht mehr rechtssichere Flächenausweisungen ohne pauschale Vorgaben mit maximaler Planungsfreiheit pro Windkraft vor Ort, damit die Gemeinde in ihrer Planung für optimale Windenergienutzung nicht behindert werden. Statt Eignungsflächen auszuweisen, sollten Ausschlussflächen definiert werden – dann wären nicht 2% der Flächen für die Planung verfügbar, sondern ein Vielfaches davon. Das würde die Freiheitsgrade der Gemeinden deutlich erhöhen und den ruinösen Preiswettbewerb um knappe Flächen beenden, welcher nur zu Lasten der Stromkunden geht.

6. Ein Ausbaupfad für Windkraft an Land von 5-6 GW ist das Minimum, ohne den die Klimaziele nicht erreichbar sind.

7. Grüner Wasserstoff muss überwiegend aus dem Inland kommen, sonst regeln wir eines Tages 30-40% der erneuerbaren Energie ab und verteuern sinnlos das ganze Energiesystem durch steigende Redispatch- und Einspeisemanagement-Kosten.

 

Weiterhin sind folgende vorgesehene Reglungen ersatzlos zu streichen:

8. Es darf keine staatlichen Zuschüsse für Netzbetreiber zwecks Verringerung der Netzentgelte geben, weil sie die Bürger nicht entlasten, sondern nur Netzentgelte durch Steuern ersetzen, die beides die Bürger zahlen.

Siehe dazu Artikel 3 zur Änderung des EnWG § 24 a Absatz 2, wo vorgeschlagen wird „Mit Wirkung ab dem Jahr 2023 ist ein Zuschuss, den der Bund für ein Kalenderjahr zu den Kosten der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelverantwortung zahlt, für das jeweilige Kalenderjahr mindernd in die Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte einzubeziehen…“.

Die Kosten der Übertragungsnetze müssen transparent sein und an die Stromverbraucher weitergegeben werden. Zuschüsse verzerren die Kosten und führen zu Fehlanreizen und überflüssigem Netzausbau. Die Verringerung der Netzentgelte muss vielmehr durch eine optimale Kombination mit erzeugernahen Power-to-Gas- und Power-to-Heat-Anlagen erfolgen, wodurch sich die Ausnutzung der Übertragungsnetze erhöht und die Kosten pro Kilowattstunde sinken.

9. Ein Netzausbauzuschuss (Artikel 3 zur Änderung des EnWG §17 Absatz 4) von Stromerzeugern ist unzulässig und ersatzlos zu streichen. Es handelt sich hier um den Versuch die Netzbetriebsaufgaben zu externalisieren, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Monopolstruktur. Die regulierten Netzbetreiber sind verantwortlich, die Investitionen in die Netzinfrastruktur zu gewährleisten, zumal die Netze dann auch in ihr Eigentum übergehen. Die Entflechtung ist beizubehalten und nicht per Rechtsordnung aufzuweichen, wodurch finanzielle Quersubventionen von Erzeugern die Marktrollen verzerren.

Der Referentenentwurf sieht in (§17 Absatz 4) vor, „durch Rechtsverordnung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Anschlussnehmer bei der Herstellung des Netzanschlusses einer Stromerzeugungsanlage oder einer wesentlichen Erhöhung der Anschlussleistung einer solchen Anlage einen netzkostenorientierten Netzausbauzuschuss zu zahlen haben“. (§ 17 Absatz 4 als neues Instrument, Verordnungsermächtigung ist ersatzlos zu streichen).

Zur Kohle:

Das Wichtigste voran: Die aufgrund des deutschen Kohleausstieges freiwerdenden CO2-Zertifikate des ETS dürfen nicht auf den europäischen Markt gelangen – denn sonst wären alle deutschen Anstrengungen umsonst. Die Bundesregierung muss diese Zertifikate statt dessen aufkaufen und vernichten – die damit verbundenen Kosten müssen vom Auktionserlöse der Kohlekraftwerksbetreiber abgezogen werden.

Der Zielkorridor sieht ein nahezu symmetrisches Abschmelzen der Braun- und Steinkohlekapazität (Steinkohle etwas schneller weg) vor. Das ist aus Klima- und Flexibilitätsgesichtspunkten unsinnig. Es sollten prioritär Anlagen raus, die CO2-intensiv und inflexibel sind.

Im schlimmsten Fall ist ein Ausschreibungssystem ein Mechanismus, um den Betreibern noch einmal so richtig die Anlagen zu vergolden. Um dies zu verhindern ist eine niedrige Maximalgebotshöhe erforderlich, die über ein unabhängiges Gutachten den Restwert der Anlagen schätzt. Abgeschriebene Anlagen sollten kein Geld bekommen (§19).

§25 erlaubt die Übernahme in eine Reserve. Das macht Sinn, sollte aber nicht zu Doppelvergütung führen. Hier herrscht Regelungsbedarf.

§31 macht sehr viele Hintertüren auf – hier muss darauf bestanden werden, dass Alternativmaßnahmen für Versorgungssicherheit rechtzeitig ergriffen werden, um den Ausstieg möglich zu machen.

§32 weist auf ein Grundlegendes Problem mit dem Ausschreibungsverfahren hin: was passiert denn, wenn keiner Lust hat ein Angebot zu machen? Die Lösung kann dann nur Abschaltung per Gesetz in der Reihenfolge der grössten Emissionen (pro kWh) sein.

 

Anmerkung

*Sektorkopplung vor allem über erzeugungsnah gewonnenen Wasserstoff ist von grundlegender Bedeutung für die Energiewende. Deutschland braucht ca. 250 GW Windkraft und ca. 400 GW PV. Die Erzeugung wird damit zwischen null und ca. 300 GW schwanken – und sie wird zur Hälfte der Zeit über dem Strombedarf liegen, egal wie viel Autos elektrisch fahren.

Wir können nun die Energiemenge, der kein zeitgleicher Strombedarf gegenübersteht, in Wasserstoff wandeln oder abregeln.

Wenn wir in Wasserstoff umwandeln, haben wir genug Energie für die LKW, Busse und nicht elektrifiziert Eisenbahnstrecken. Die Effizienz spielt dabei keine Rolle, denn es handelt sich um Energie die nicht anders genutzt werden kann. Würden wir sie nicht nutzen und alles elektrisch machen, dann bräuchten wir 30-40 % mehr Windkraft und PV Und wir bräuchten eine fossile Lösung für dunkle windarme Zeit. Beides ist nicht sinnvoll.

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